Wenn Ihr Kind krank ist
Möchten Sie ihr Kind krank melden, steht
Ihnen vor 10.00 Uhr unser Anrufbeantworter zur Verfügung.
Tel.: 0 53 04 – 91 41 -10. Alternativ können Sie uns eine Mail an
mail@grundschule-adenbuettel.de senden.
Unser Sekretariat ist täglich in der Zeit von 10.00 – 13.00 Uhr von Frau Schön
besetzt.
Tel.: 0 53 04 – 91 41 – 0
KRANKHEIT / BEURLAUBUNG
Wenn Ihr Kind erkrankt, muss spätestens
am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Diese Benachrichtigung
soll enthalten: Art der Erkrankung; versäumte Tage (von/bis); evtl. wie lange
das Kind der Schule noch fernbleiben muss, Datum und Unterschrift.
Immer wieder tauchen Kopfläuse auf. Wenn Ihr Kind davon betroffen ist, darf es
erst wieder zur Schule, wenn von einem Arzt eine Bescheinigung ausgestellt ist.
Kann ein Schüler an einer Unterrichtsstunde nicht teilnehmen, so muss ebenfalls
eine Benachrichtigung vorliegen. Eventuell ist ein ärztliches Attest (z.B.
Befreiung vom Sport) vorzulegen. Bei einer generellen Befreiung vom
Sportunterricht ist das Bedingung.
Möchen Sie Ihr Kind aus privaten Gründen für einen Tag vom Unterricht befreien
lassen, sprechen Sie bitte VORHER mit dem/der Klassenlehrer/in. Beurlaubung von
einzelnen Schülern vor oder im Anschluss an die Ferien ist nur in
Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen (z.B. als Maßnahme der vorbeugenden
Gesundheitshilfe) zulässig. Entsprechende Anträge sind von den
Erziehungsberechtigten spätestens bis drei Wochen vor Ferienbeginn bei der
Schulleitung zu stellen und zu begründen.